"Zwei-Klassen-Medizin" ist rechtlich gedeckt
Archivmeldung vom 02.09.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuch wenn dies für Kassenpatienten ärgerlich ist: Als "freier Unternehmer" darf ein niedergelassener Kassenarzt Privatpatienten bevorzugt behandeln, berichtet die "Apotheken Umschau".
Der Arzt kann dies als Eigenart seiner Praxisorganisation ansehen, für die es keine rechtlichen Vorgaben gibt. Die Freiheit endet jedoch bei einem Notfall oder wenn sich die Wartezeit für andere Patienten unangemessen verlängern würde. Auf keinen Fall, so das Gesundheitsmagazin, dürfen Ärzte Kassenpatienten ablehnen, weil sie sonst zu wenig Zeit für ihre Privatpatienten hätten. "Kassenärzte" tragen deshalb diesen Namen, weil sie sich verpflichtet haben, die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten.
Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"