Zynischer Beschluß
Archivmeldung vom 15.04.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeBundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen will Teil der künstlichen Ernährung aus Leistungskatalog der Krankenversicherung streichen. Berichtet die Junge Welt
Aus dem Inhalt:
Die künstliche Ernährung über den Magen-Darm-Trakt soll für Zehntausende Patienten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden. Wenn das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten 14 Tagen nicht aktiv wird, erlangt ein entsprechender Beschluß des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) von Ärzten und Krankenkassen Rechtskraft.
Die neue Richtlinie schränkt niedergelassene Ärzte massiv bei der Versorgung ihrer Patienten mit künstlicher Ernährung in häuslicher Umgebung oder Heimen ein, erläuterte der Dortmunder Fachanwalt für Sozialrecht, Rainer Schütze. Verstöße dagegen können die Kassen mit Regreßforderungen verhindern. Mit den drohenden Regelungen wird vielen Patienten die Kostenübernahme für die dringend erforderliche Behandlung mit Spezialnahrung verweigert.