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Umfrage: Jüngere sehen medizinische Vollmacht für Ehepartner kritisch - Jeder zweite möchte zudem nicht für eigene Eltern entscheiden

Archivmeldung vom 18.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jüngere sehen medizinische Vollmacht für Ehepartner kritisch - Jeder zweite möchte zudem nicht für eigene Eltern entscheiden Bild: "obs/DIPAT Die Patientenverfügung GmbH"
Jüngere sehen medizinische Vollmacht für Ehepartner kritisch - Jeder zweite möchte zudem nicht für eigene Eltern entscheiden Bild: "obs/DIPAT Die Patientenverfügung GmbH"

Rund die Hälfte der Deutschen im Alter von durchschnittlich 29 Jahren möchte nicht, dass ihr Partner über die medizinische Behandlung entscheidet, falls sie selbst bewusstlos sind. Eine noch größere Zahl fühlt sich überfordert, wenn sie für die Eltern entscheiden müsste. Aus Anlass des aktuellen Gesetzesvorhabens hat das Marktforschungsunternehmen Appinio im Auftrag von DIPAT Die Patientenverfügung über 1500 Deutsche online befragt.

Nach Vorstellung von Justizminister Heiko Maas (SPD) sollen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig automatisch befugt sein, in medizinischen Belangen füreinander zu entscheiden. Das Entscheidungsrecht soll Untersuchungen, Behandlungen und Operationen umfassen und gelten, wenn der Betroffene aufgrund seiner gesundheitlichen Lage nicht selbst entscheiden kann. Eine Onlineumfrage unter 1504 Teilnehmern im Auftrag von DIPAT hat nun ergeben: Die Meinung junger Menschen über diese Regelung ist stark geteilt. Über 44% möchten nicht, dass ihr Ehe- oder Lebenspartner medizinische Entscheidungen an ihrer Stelle trifft. Eine noch größere Zahl der Befragten (über 47%) gibt zudem an, aus Sorge vor Fehlern selbst nicht über die Behandlung der eigenen Eltern entscheiden zu wollen.

"Diese Ergebnisse zeigt das große Problem, das wir täglich auf Intensivstationen und im Rettungsdienst haben", sagt Dr. Paul Brandenburg, Notarzt und Gründer von DIPAT. "Angehörige sind verständlicherweise schnell überfordert, wenn es um das Leben und Sterben der Familie geht. Selbst der beste Stellvertreter kann den tatsächlichen Patientenwillen nicht ersetzen. Im Ernstfall schützt nur eine wirksame Patientenverfügung."

Geplantes Gesetz geht am eigentlichen Problem vorbei

Das geplante Gesetz löst aus Sicht von Brandenburg nicht das Problem: "Es ist in der Praxis schon lange so, dass Ehepartner und Angehörige den Ärztinnen und Ärzten die entscheidenden Informationen geben, wenn eine Verfügung fehlt. Das geplante Gesetz bringt also keine Besserung. Um das eigentliche Problem der Behandlungsentscheidung zu lösen, muss die Politik dafür Sorgen, dass alle Menschen in Deutschland mit wirksamen Patientenverfügungen versorgt werden. Das ist nur durch eine Onlinelösung wie DIPAT möglich. Die Krankenkassen sollten hierfür die Kosten übernehmen."

Quelle: DIPAT Die Patientenverfügung GmbH (ots)

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