Regierung will Wechsel erschweren
Archivmeldung vom 26.05.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakWer ab 2009 in den neuen Basistarif der Privaten Krankenversicherung wechselt, soll sich mindestens zwei Jahre darauf festlegen.
Dies sieht eine Absprache zwischen Finanzministerium und
Aufsichtsbehörde BaFin vor, wie das Gesundheitsministerium am Montag
bestätigte. Dies werde nun in einer Verordnung festgelegt. Kritik, dass
mit der Regelung der Wettbewerb zwischen den privaten
Krankenversicherern ausgehebelt werde, wies ein Ministeriumssprecher
zurück. „Ich halte das nicht für ein Drama, ich halte das nicht für ein
Komplott“, sagte er. Wettbewerb werde jetzt erstmals möglich, nicht nur
wegen des Basistarifs, sondern auch wegen des neuen Mitnahmerechts für
Altersrückstellungen.
Die Zwei-Jahres-Regelung sei nötig geworden, weil die PKV-Unternehmen
die Rechte beim Basistarif unterschiedlich auslegten. Der PKV-Verband
vertrete die Auffassung, dass ein Wechsel in den Basistarif für immer
erfolge. Einige kleinere Unternehmen wollten hingegen ihren Kunden
erlauben, aus dem Basistarif heraus einen „Volltarif“ zu wählen. Nun
gelte es, „das Dilemma aus der Welt“ zu schaffen.
Versicherungs-Manager: „Wechselrecht ist tot“
Scharfe Kritik an der Regelung kam von Seiten der Versicherungen. Joachim von Rieth aus dem Management der Kölner Central sagte dem „Handelsblatt“: „Wenn die Änderung so kommt, dann ist das Wechselrecht im ersten Halbjahr tot.“Die Vorschrift, dass alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten müssen, war Teil der Gesundheitsreform 2007. Der neue Tarif darf nicht mehr kosten als der Höchstpreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er bietet in etwa denselben Umfang an Leistungen. Das eigentlich Neue ist, dass die PKV jeden nehmen muss, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist – auch, wenn der Interessent bereits krank ist. Die PKV hat sich deshalb massiv gegen die Neuerung gewehrt.