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Regierung will Wechsel erschweren

Archivmeldung vom 26.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Wer ab 2009 in den neuen Basistarif der Privaten Krankenversicherung wechselt, soll sich mindestens zwei Jahre darauf festlegen.

Dies sieht eine Absprache zwischen Finanzministerium und Aufsichtsbehörde BaFin vor, wie das Gesundheitsministerium am Montag bestätigte. Dies werde nun in einer Verordnung festgelegt. Kritik, dass mit der Regelung der Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherern ausgehebelt werde, wies ein Ministeriumssprecher zurück. „Ich halte das nicht für ein Drama, ich halte das nicht für ein Komplott“, sagte er. Wettbewerb werde jetzt erstmals möglich, nicht nur wegen des Basistarifs, sondern auch wegen des neuen Mitnahmerechts für Altersrückstellungen. Die Zwei-Jahres-Regelung sei nötig geworden, weil die PKV-Unternehmen die Rechte beim Basistarif unterschiedlich auslegten. Der PKV-Verband vertrete die Auffassung, dass ein Wechsel in den Basistarif für immer erfolge. Einige kleinere Unternehmen wollten hingegen ihren Kunden erlauben, aus dem Basistarif heraus einen „Volltarif“ zu wählen. Nun gelte es, „das Dilemma aus der Welt“ zu schaffen.

Versicherungs-Manager: „Wechselrecht ist tot“

Scharfe Kritik an der Regelung kam von Seiten der Versicherungen. Joachim von Rieth aus dem Management der Kölner Central sagte dem „Handelsblatt“: „Wenn die Änderung so kommt, dann ist das Wechselrecht im ersten Halbjahr tot.“Die Vorschrift, dass alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten müssen, war Teil der Gesundheitsreform 2007. Der neue Tarif darf nicht mehr kosten als der Höchstpreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er bietet in etwa denselben Umfang an Leistungen. Das eigentlich Neue ist, dass die PKV jeden nehmen muss, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist – auch, wenn der Interessent bereits krank ist. Die PKV hat sich deshalb massiv gegen die Neuerung gewehrt.

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