Recht auf eigene Krankenakte - Aufwendungen von Arzt oder Krankenhaus müssen aber bezahlt werden
Archivmeldung vom 20.04.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlJeder hat das Recht, seine Krankenakte einzusehen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben.
"Einen Anspruch auf Zusendung oder Aushändigung der
Originalunterlagen gibt es jedoch nicht", stellt Heike Wöllenstein,
Referentin für Patientenrechte beim AOK-Bundesverband, im
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" klar. Wer seine
Behandlungsakte kopieren lässt, muss dafür bezahlen.
Quelle: Pressemitteilung Apotheken Umschau