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Arzt-Rezepte müssen innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden, aber es gibt Unterschiede

Archivmeldung vom 05.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Die meisten Arztrezepte lösen Patienten unmittelbar nach dem Besuch der Praxis ein. Werden Medikamente etwa über einen längeren Zeitraum verordnet, kann ein Rezept auch schon mal liegen bleiben. Gesetzlich Versicherte müssen es aber innerhalb eines Monats einlösen, sonst verliert es seine Gültigkeit, heißt es in der "Apotheken Umschau".

Privatrezepte bleiben drei Monate gültig. Nur eine Woche gültig sind BtM-Rezepte, auf denen stark wirkende Medikamente mit hohem Missbrauchspotential verordnet werden. Sie sind weitgehend fälschungssicher und individuell kodiert. Unbefristet gültig ist ein grünes Rezept, auf dem der Arzt ausschließlich Medikamente verordnet, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, und die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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