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DZVhÄ: Gegendarstellungsantrag homöopathischer Ärzte aus formalen Gründen gescheitert

Archivmeldung vom 07.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) konnte sich mit seiner Gegendarstellungsforderung gegen das ZDF nicht durchsetzen. Aus formalen Gründen hat das Landgericht Mainz den Antrag am 1. Februar zurückgewiesen und gestern veröffentlicht.

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Über die Aussage selber wurde nicht verhandelt.

In reißerischer Aufmachung wurde in der Joachim-Bublath Sendung vom 5. September 2007 die Aussage getroffen: „In keiner wissenschaftlichen Studie waren die homöopathischen Mittel wirksamer als die Placebos.“

Der DZVhÄ hatte das ZDF aufgefordert, folgende Richtigstellung zu verlesen: „Diese Behauptung ist unrichtig. In zahlreichen, nach wissenschaftlichen Regeln durchgeführten Einzelstudien und auch in Metaanalysen konnte eine signifikante Überlegenheit homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebos nachgewiesen werden.“

Diese Gegendarstellung wurde nicht zugelassen, weil der DZVhÄ oder einzelne Mitglieder nicht namentlich genannt wurden. „Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass das Presserecht keine Richtigstellung wahrheitswidriger Behauptungen ermöglicht, solange nur keine Namen genannt werden. – Wir fragen uns allerdings, wie das ZDF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag mit einer derartigen journalistischen Praxis ausgerechnet in einem Wissenschaftsmagazin zur Deckung bringt“, kommentiert Lars Stange, 1. Vorsitzende des DZVhÄ.

Quelle: DZVhÄ


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