Contergangeschädigte: Pharmaunternehmen Grünenthal soll mehr zahlen
Archivmeldung vom 18.12.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZum 40. Jahrestag der Beendigung des "Alsdorfer Contergan-Prozesses" am 18. Dezember 1970 fordern die Opfer nachhaltige Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags. Das Kalkül damals, die geschädigten Kinder hätten nur eine kurze Lebenserwartung, ging nicht auf. "Wir stehen durch die Folgeschäden bei fortschreitendem Alter vor neuen Problemen, deren Lösung weitergehende Leistungen, auch und gerade seitens der Firma Grünenthal als Verursacher erforderlich machen", sagt die Vorsitzende des Bundesverbandes der Contergangeschädigten, Margit Hudelmaier, "wir leben, die Einschränkungen wachsen - und deswegen brauchen wir dreimal mehr Mittel".
Der Verband fordert eine nachträgliche Einmalzahlung an jedes Conterganopfer von durchschnittlich 100.000 Euro je nach Schädigungsgrad. Das Schlafmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid, hatte um 1960, von Schwangeren eingenommen, zu massiven Schädigungen und Missbildungen bei deren Kindern geführt. Die Betroffenen, in Deutschland ca. 2.500, dieses bisher größten deutschen Pharmaskandals sind heute 45 bis 50 Jahre alt und leiden zunehmend unter Überdehnungen von Gelenken und Sehnen, vorzeitiger Abnutzung von Knochen und Knorpeln, chronischen Schmerzen und haben steigenden Assistenz- und Pflegebedarf. Immer mehr werden erwerbsunfähig. Sie brauchen mehr physiotherapeutische Maßnahmen und Therapien bei psychischen Belastungen, die nicht selten in Depressionen münden. Die in Jahrzehnten mühsam erkämpfte Selbstständigkeit und errungene Lebensqualität steht mit steigendem Alter auf dem Spiel. Die Mehraufwände für Hilfsmittel, Kfz-Hilfe, medizinische Leistungen und Kurmaßnahmen müssen vorwiegend privat erbracht werden und können durch viele Betroffene nicht mehr geschultert werden. Ihnen drohen Altersarmut und Verelendung.
Der Strafprozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen gegen Grünenthal (Umsatz 2009 weltweit: 881 Mio. Euro) endete am 18.Dezember 1970 ohne Urteil mit Einstellung des Verfahrens. Das Unternehmen und die Bundesregierung zahlten je hundert Millionen D-Mark in die sogenannte Conterganstiftung ein, aus der seither Renten an ca. 2.700 anerkannte Betroffene ausbezahlt werden. Das Stiftungsgesetz enthält eine skandalöse "Generalenteignung", die den Opfern seitdem alle Rechtsansprüche gegen Grünenthal verbaut. Dieses Gesetz möchte der Verband geändert sehen. Seit 1997 zahlt nur noch der Staat - derzeit zwischen 248 und 1.116 Euro monatlich pro Person. Unter öffentlichem Druck schoss Grünenthal im Jahre 2009 dann 50 Millionen Euro nach, ein "erster Schritt", dem weitere folgen sollten, so das Unternehmen. Es blieb beim ersten Schritt und neuerdings werden nicht einmal mehr Anschreiben des Bundesverbandes beantwortet. Bei Grünenthal - einem Familienunternehmen -" streiten sie sich lieber um die Verteilung der jährlichen Pfründe unter Verwandten und Vorstand als sich ihrer historischen und aktuellen Verantwortung zu stellen", sagt Margit Hudelmaier, "Das kann so nicht bleiben!"
Quelle: Bundesverband Contergangeschädigter