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Es wird ernst: Impfpflicht im Pflegebereich kommt ab Dienstag – Bayern startet "Meldeportal"

Archivmeldung vom 15.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: hkama - adobestock / Impfkritik.de / Eigenes Werk
Bild: hkama - adobestock / Impfkritik.de / Eigenes Werk

Trotz massiver Proteste der Betroffenen und anderer Kritiker der Corona-Maßnahmen kommt ab 15. März die Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen. Die Umsetzung bleibt dabei den Ländern überlassen. Bayern prescht dazu mit einem eigenen "Meldeportal" vor. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Besonders Januar und Februar waren von Protesten gegen die Impfpflicht gegen das Coronavirus im Gesundheits- und Pflegebereich geprägt. Gebracht hat es wenig: Angestellte in Gesundheit und Pflege müssen ab Dienstag nachweisen, dass sie geimpft sind. Derzeit seien je nach Region zwischen 70 und 90 Prozent der Mitarbeiter geimpft, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. In einigen Bundesländern, wie in Sachsen, sind es jedoch nur etwa zwei Drittel.

Neben Kündigung für Arbeitnehmer droht Arbeitgeber Bußgeld

Falls die Beschäftigten keinen Nachweis erbringen können, muss der Arbeitgeber das dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt melden. Die Behörden sollen dann die Betroffenen auffordern, den Nachweis in einer bestimmten Frist vorzulegen. Diese ist aber vom Gesetzgeber nicht näher definiert.

Weiterhin gilt: Grundsätzlich ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Personen möglich – bis das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat. Entscheidet sich das Gesundheitsamt für ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot, dürfte der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen. Weigern sich Beschäftigte dann immer noch, einen Nachweis vorzulegen, kann eine Kündigung die Folge sein. Zunächst sei jedoch mit einer Abmahnung zu rechnen.

Ein einmal ausgesprochenes Verbot gilt dann ab sofort: Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen eine vom Gesundheitsamt erlassene Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung, wie es im Gesetz ausdrücklich heißt.

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten trotz eines amtlichen Verbots weiterarbeiten lassen – oder es nicht dem Gesundheitsamt melden, wenn ein Mitarbeiter keinen Nachweis vorlegt, droht ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro.

Bayern prescht bei Kontrolle vor

Die konkrete Kontrolle der Impfpflicht bleibt den Bundesländern vorbehalten. Um diese besser überwachen zu können, hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Montag ein Online-Meldeportal eingerichtet. Ähnliche Meldeportale gibt es in Niedersachsen und Baden-Württemberg.

Laut der Münchner TZ müssen betroffene Einrichtungen ab Mittwoch unter der Internetadresse www.impfpflicht-meldung.bayern.de das jeweils zuständige Gesundheitsamt darüber informieren, wenn Mitarbeiter keinen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise kein ärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, eine Corona-Impfung sei nicht durchführbar. Holetschek kommentierte diesen Weg mit den Worten:

"Wir ermöglichen unseren Einrichtungen damit einen einheitlichen und vor allem unkomplizierten Meldeweg. [...] Da der Bund leider nicht in der Lage war, ein bundesweit einheitliches digitales Meldeportal zu schaffen, haben wir eine eigene bayerische Lösung auf den Weg gebracht."

Der bürokratische Aufwand sollte dabei dennoch nicht unterschätzt werden, denn die Einrichtungen brauchen für die Anmeldung ein Zertifikat des digitalen Steuerportals Elster. In Ausnahmen können sie laut Holetschek auch per Post melden.

Nicht geimpfte Pflegekräfte sollen zunächst beraten werden, dann soll eine förmliche Aufforderung zum Nachweis der Impfung folgen. Final stehen aber auch im Süden Bußgeldverfahren und ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot im Raum. Der bayerische Gesundheitsminister geht davon aus, dass es dazu ab dem Sommer kommen könnte."

Quelle: RT DE

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