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Abrechnungsmanipulationen im Gesundheitswesen: BARMER holte in 2007 über 3,24 Millionen Euro zurück

Archivmeldung vom 15.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Über 3,24 Millionen Euro hat die BARMER im Jahr 2007 von Leistungserbringern zurückerhalten, denen sie Abrechnungsmanipulationen nachgewiesen hat. Dies ist eine Steigerung von gut einem Drittel gegenüber dem Vorjahr (2006: 2,4 Millionen Euro).

Neben der Höhe der Rückzahlungen ist auch die Zahl der aufgedeckten Manipulationsfälle gestiegen: 2.875 Fällen in 2007 stehen 997 in 2006 gegenüber. "Das ist das Ergebnis unserer intensiven und akribischen Arbeit, die nicht nur das Ziel verfolgt, Fehlverhalten im Gesundheitswesen aufzudecken, sondern zugleich zukünftige Manipulationen vermeiden hilft", erläutert die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER, Birgit Fischer.

Der Anstieg der Fallzahlen und Rückforderungsbeträge ist in erster Linie das Ergebnis umfassender Schwerpunktprüfungen bestimmter Leistungsbereiche - unterstützt durch eigens hierfür entwickelte Software. Auf einen Anstieg der Manipulationen im Gesundheitswesen lässt sich daraus nicht so einfach schließen. Die höchste einzelne Rückzahlung in 2007 belief sich auf fast 292.000 Euro, die niedrigste auf 8,87 Euro.

"Der weitaus größte Teil der Leistungserbringer rechnet korrekt ab", betont Fischer. "Dennoch gilt es, die schwarzen Schafe ausfindig zu machen und den entstandenen Schaden zurückzufordern. Das Aufdecken von Manipulationen hat im Sinne der Vorbeugung einen "Schutzmanneffekt" für die Zukunft. Abrechnungsmanipulationen sind kein Kavaliersdelikt". Um Manipulationen aufzuspüren bzw. zu verfolgen arbeitet die BARMER eng mit anderen Kassen, Institutionen der Leistungserbringer und den Strafermittlungsbehörden zusammen.

Seit 1. Januar 2004 sind die gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 197a SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) dazu verpflichtet, eigene Ermittlungs- und Prüfungsstellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu unterhalten. Vorläufer dieser speziellen Stelle zur Manipulationsabwehr bzw. umfangreiche Anweisungen für alle Mitarbeiter gibt es bei der BARMER bereits seit 1987.

Quelle: BARMER

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