Gesundheitsbelastung für Kinder durch Ultraschall-Untersuchungen bei Schwangeren
Archivmeldung vom 12.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttUltraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sollen künftig auf das medizinisch Notwendige begrenzt werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die zunehmende Belastung Ungeborener durch neue Ultraschalltechniken und deren häufige und kommerzielle Nutzung.
Andenkenfotos von Ungeborenen sind nur noch erlaubt, wenn sie nebenher während der drei Basis-Ultraschalluntersuchungen entstehen. Seit einigen Jahren werden zunehmend Ultraschallanwendungen ohne medizinischen Grund als Baby-Kino oder als IGe-Leistungen angeboten.
Mit der "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" gibt der Gesetzgeber dem Schutz Ungeborener Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Der langjährige Chef der Neugeborenen-Abteilung der Heidelberger Universitätskinderklinik, Prof. Dr. Otwin Linderkamp, schreibt dazu: "Die Anwendung von pränatalem Ultraschall - früher, häufiger, länger, stärker - verschiebt das Risiko-Nutzen-Verhältnis zurzeit zunehmend in Richtung Risiko. Dieser gefährliche Weg muss und kann im Interesse unserer Kinder aufgehalten werden, ohne auf die wirklichen medizinischen Vorteile der pränatalen Ultraschall-Diagnostik zu verzichten".
Die verbreitete Auffassung, Ultraschall habe keinerlei Auswirkungen auf das ungeborene Kind, ist durch Anwendungsstudien am Menschen und durch Tierversuche hinreichend widerlegt. So gab es bei mit Ultraschall exponierten Kindern Auswirkungen auf Geburtsgewicht und Linkshändigkeit. Tierexperimentell wurden Störungen der Vernetzung von Nervenzellen gezeigt, die Rückschlüsse auf Verhaltensstörungen wie Autismus zulassen.
Dass einige Kinder mit heftiger Abwehr auf Ultraschalluntersuchungen und das ebenfalls ultraschallgestützte CTG reagieren, kann man täglich in Arzt- und Hebammenpraxen beobachten. Dieses Verhalten als "Winken" abzutun ist angesichts der wissenschaftlichen Datenlage eine bedenkliche Verharmlosung. Jede einzelne Ultraschallexposition Ungeborener erfordert künftig eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung und eine Aufklärung der Eltern. Als Bundesgesetz werden die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission mit Wirkung zum 31.12.2020 umgesetzt.
Quelle: GreenBirth e. V. (ots)