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Patientenschützer fordern Entschädigungsfonds für Opfer von Ärztepfusch

Archivmeldung vom 25.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert einen Entschädigungsfonds für Opfer von Ärztepfusch. Vor der Beratung eines entsprechenden Antrags an diesem Freitag im Bundesrat sagte Vorstand Eugen Brysch der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Es fehlt ein Härtefallfonds, der bei tragischen Behandlungsfehlern greift." Er fügte hinzu: "Seit Jahren warten Patienten auf diese Lösung, die schon 2012 von der Union versprochen war und durch die FDP verhindert wurde." Diese Pläne müssten nun schnell, bis zur Sommerpause 2017, als Gesetz verabschiedet werden.

Jährlich seien bis zu 170 000 Patienten von Behandlungsfehlern betroffen. Für sie habe das im Jahr 2013 verabschiedete Patientenrechtegesetz Lücken, sagte Brysch: "Die Beweislast wurde nicht grundsätzlich zugunsten der Opfer umgekehrt."

Die beiden Länder Hamburg und Bayern haben nun im Bundesrat einen Antrag für eine Bundesstiftung eingebracht. Sie soll immer dann einspringen, wenn der Zusammenhang zwischen einem Kunstfehler und einem Schaden nicht mit letzter Gewissheit bewiesen werden kann. Nach Ansicht des Patientenschützers greift aber auch dieser Vorschlag noch zu kurz: "Es reicht nicht aus, nur die Patienten mit Behandlungsfehlern in Krankenhäusern zu beteiligen. Behandlungsfehler geschehen überall, auch beim niedergelassenen Arzt oder im Pflegeheim."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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