Gesundheitliche Probleme häufig Auslöser für Überschuldung
Archivmeldung vom 02.06.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Jahr 2015 stellten gesundheitliche Probleme wie Krankheit, Sucht oder Unfallfolgen für jeden siebten Klienten (13,5 %) einer Schuldnerberatungsstelle den hauptsächlichen Auslöser der Überschuldungssituation dar. Dies ist ein erstes vorläufiges Ergebnis der Überschuldungsstatistik 2015, das das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 6. bis 10. Juni 2016 veröffentlicht.
Besonders häufig treten mit 16,6 % der Fälle gesundheitliche Gründe der Überschuldung bei Arbeitslosen auf. Wie hoch der Anteil der Arbeitslosen ist, die aufgrund einer Erkrankung ihre Arbeitsstelle verloren haben, lässt sich anhand der Daten jedoch nicht sagen. Für erwerbstätige Personen waren hingegen nur in 7,6 % der Fälle gesundheitliche Probleme die Hauptschuldenursache.
Insgesamt mussten gesundheitsbedingt Überschuldete Verbindlichkeiten in Höhe von 25 181 Euro begleichen. Erwerbstätige hatten dabei deutlich höhere Verbindlichkeiten (32 089 Euro) als Erwerbslose (23 389 Euro). Überschuldete mit Arbeitsstelle verfügen im Vergleich zu Arbeitslosen allerdings auch über ein höheres Einkommen, das den Schulden gegenübersteht. Insgesamt waren die Schulden für Überschuldete mit gesundheitlichen Problemen 26-mal so hoch wie ihr monatliches Einkommen, bei Personen mit einem Job lag dieser Faktor der Überschuldungsintensität bei 24, bei Arbeitslosen war er mit 27 überdurchschnittlich hoch.
Methodischer Hinweis: Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2015 beruhen auf Angaben von 410 der insgesamt rund 1 400 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Sie stellten anonymisierte Daten von rund 103 000 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereit. Die Teilnahme an dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die Ratsuchenden freiwillig. Die gemeldeten Daten werden anschließend auf die Grundgesamtheit der durch Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen hochgerechnet.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)