Atomunfall in Japan: Jod nicht ohne behördliche Anweisung einnehmen
Archivmeldung vom 14.03.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach dem Atomunfall in Japan sollten deutsche Bundesbürger so genannte Jodtabletten - wenn überhaupt - nur nach ausdrücklicher behördlicher Aufforderung einnehmen. "Apotheker raten von der Einnahme von Jodtabletten auf eigene Faust ausdrücklich ab", sagt Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Für die Blockade der Aufnahme radioaktiven Jods reicht im Regelfall eine einmalige Einnahme von Kaliumiodid als Notfallmedikament ("Jodblockade").
Erwachsene über 45 Jahren sollten grundsätzlich keine hochdosierten Jodtabletten einnehmen, da diese das Risiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen erhöhen. Auch wer zum Beispiel auf Jod überempfindlich reagiert (Jodallergie) oder eine Schilddrüsenüberfunktion hat, sollte auf die prophylaktische Jodeinnahme verzichten.
Der Katastrophenschutz ist Aufgabe der Bundesländer. Auch die Bevorratung mit Kaliumiodid und seine Ausgabe an die Bevölkerung werden von den Bundesländern geregelt. Als Vorsorgemaßnahme kann es nach einem Atomunfall an die Bevölkerung ausgegeben werden. Eingenommen werden sollten die Tabletten nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Behörden. Die Dosierung richtet sich nach dem Alter.
Bei einem atomaren Unfall wird radioaktives Jod freigesetzt. Dieses wird vom Körper über die Luft, über Nahrung und Getränke oder über die Haut aufgenommen. Es reichert sich in der Schilddrüse an und kann dort zu Organschäden führen. Die Schilddrüse regelt selbst, wie viel Jod sie aufnimmt. Dabei wird nicht unterschieden zwischen radioaktiven oder stabilem, nicht-radioaktiven Jod. Eine mit Jod gesättigte Schilddrüse wird weniger oder kein radioaktives Jod aufnehmen. Deshalb kann durch die Einnahme von Jodtabletten die Speicherung von radioaktivem Jod verhindert werden. Der Schutz ist am wirksamsten, wenn die Jodtabletten praktisch gleichzeitig mit dem Einatmen des radioaktiven Jods eingenommen werden. Jodtabletten schützen aber nicht vor anderen radioaktiven Stoffen.
Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände