Krankenkassen wollen schnell Studien zur Kieferorthopädie
Archivmeldung vom 07.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie gesetzlichen Krankenkassen fordern belastbare Studien zum Nutzen von Zahnspangen und anderen kieferorthopädischen Maßnahmen. "Kieferorthopädische Behandlungen kosten die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler jedes Jahr rund eine Milliarde Euro und bedeuten für die Betroffenen teilweise erhebliche Belastungen und Anstrengungen", sagte Ann Marini, stellvertretende Sprecherin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) der "Welt am Sonntag".
"Deshalb ist es bedauerlich, dass die Forschungslage zum Nutzen der Behandlungen so dünn ist und wir nicht wissen, ob die Behandlungen mittel- und langfristig überhaupt die erhofften Ergebnisse bringen." Eine Studie des Berliner IGES-Instituts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hatte ergeben, dass gegenwärtig völlig unklar ist, ob und was Patienten langfristig von kieferorthopädischen Behandlungen haben. "Wir brauchen belastbare Studien, in denen Notwendigkeit, Wirkungen, Nebenwirkungen und Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen nach objektiven Kriterien wissenschaftlich geprüft werden", sagte Verbandssprecherin Marini der "Welt am Sonntag".
Solche Studien seien aufwendig und teuer - aber unvermeidlich, um herauszufinden, welche Behandlungen den Betroffenen überhaupt nutzten. Den Kassen kann es dabei nicht schnell genug gehen: "Wir prüfen derzeit, ob wir im Gemeinsamen Bundesausschuss, einen Antrag zur Nutzenbewertung kieferorthopädischer Leistungen stellen", sagte Kassensprecherin Marini. Je nachdem, was diese Nutzenbewertung ergebe, sei es denkbar, die Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung anzupassen. Dies könne etwa bedeuten, die Kosten für kieferorthopädische Leistungen durch die Einführung von Behandlungspauschalen zu deckeln und die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungszeiträume anzupassen. Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, mahnt derweil die unklare Datenlage auch in laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz beispielsweise, das vor allem die Terminsituation in Arztpraxen verbessern soll, sieht auch eine genannte Mehrkostenregelung für Kieferorthopädie vor. Die würde es Behandlern erlauben, Leistungen zu berechnen, die über die Kassenleistung hinausgehen und die Patienten und ihre Eltern aus eigener Tasche bezahlen müssen, etwa für zahnfarbene Zahnspangen. Das findet zwar bisher schon statt, laut AOK-Bundesverband aber ohne rechtliche Grundlage. "Bevor über das aktuelle Gesetzesvorhaben TSVG vorschnell eine Mehrkostenregelung gesetzlich eingeführt wird, brauchen wir erst einmal Gewissheit darüber, wo der Einsatz von Zahnspangen medizinisch sinnvoll ist und welchen Umfang die vertragszahnärztliche Versorgung im kieferorthopädischen Bereich haben muss", sagte Litsch der "Welt am Sonntag".
Quelle: dts Nachrichtenagentur