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Misteltherapie ist Kassenleistung - Sozialgericht verpflichtet die Kassen zur Erstattung bei Krebs

Archivmeldung vom 07.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Krankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate zur Unterstützung einer Krebsbehandlung erstatten.

Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichts Dresden, das jetzt rechtskräftig geworden ist (Az.: S 28 KR 534/05). Begründung: Die Misteltherapie gilt innerhalb dieser besonderen Therapierichtung als Standard in der Krebsbehandlung.

Quelle: Pressemitteilung Apotheken Umschau

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