Misteltherapie ist Kassenleistung - Sozialgericht verpflichtet die Kassen zur Erstattung bei Krebs
Archivmeldung vom 07.08.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlKrankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate zur Unterstützung einer Krebsbehandlung erstatten.
Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichts Dresden, das jetzt rechtskräftig geworden ist (Az.: S 28 KR 534/05). Begründung: Die Misteltherapie gilt innerhalb dieser besonderen Therapierichtung als Standard in der Krebsbehandlung.
Quelle: Pressemitteilung Apotheken Umschau