Apotheken-Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht
Archivmeldung vom 25.09.2019
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Freigeschaltet durch André OttNach einem Beratungsgespräch oder Einkauf in der Apotheke können sich Kunden auf die Verschwiegenheit der dortigen Mitarbeiter verlassen.
"Wenn Sie ein Rezept in der Apotheke einlösen oder dem Apotheker Ihre Sorgen und Nöte anvertrauen, können Sie sicher sein, dass diese Daten streng vertraulich behandelt werden!", betont Apotheker Simon Gosk aus Köln-Rodenkirchen im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Dies sei in Deutschland durch mehrere Gesetze streng geregelt. "Alle Mitarbeiter haben beim Apothekenleiter eine Schweigepflichtserklärung zu unterschreiben, die selbst nach dem Ausscheiden aus der Apotheke Fortbestand hat."
Die Schweigepflicht gelte sowohl für Apotheker als auch für Pharmazeutisch-technische Assistenten und Boten, so Gosk. Auch das aktuelle Datenschutzgesetz regle den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten, erläutert der Apotheker. "Nur mit Ihrer Erlaubnis, indem Sie eine Datenschutzerklärung in der Apotheke unterschreiben, hinterlegt der Apotheker eine Liste Ihrer Arzneimittel in einem Kundenkonto, um Sie optimal pharmazeutisch zu betreuen."
Quelle: Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen (ots)