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Jüngere häufiger krank als Ältere

Archivmeldung vom 12.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
TK Techniker Krankenkasse
TK Techniker Krankenkasse

Junge Erwerbspersonen zwischen 15 und 20 Jahren sind nach Angaben des aktuellen Gesundheitsreportes der Techniker Krankenkasse (TK) mit durchschnittlich 1,8 Krankschreibungen fast doppelt so häufig krankgeschrieben wie ihre Kollegen zwischen 45 und 55 Jahren.

Allerdings sind die älteren Erwerbspersonen im Krankheitsfall durchschnittlich mit fast 14 Tagen circa acht Tage länger krank als die Berufsanfänger mit unter sechs Tagen.

Für Dr. Sabine Voermans, Leiterin der Prävention bei der TK, zeigt das den künftigen Handlungsbedarf: "Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer in deutschen Unternehmen steigt seit einigen Jahren kontinuierlich. Dieser Situation sollten sich Unternehmen und Krankenkassen stellen und entsprechende Programme anbieten, um die Gesundheit der zukünftig älteren Beschäftigten zu fördern."

Experten sprechen hier vom so genannten Demografie-Management. Dr. Voermans dazu: "Personalverantwortliche müssen die individuellen Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter beim Zuweisen der Arbeitsaufgaben berücksichtigen. So haben jüngere Beschäftigte oft niedrigere Hemmschwellen, wenn es darum geht, neue Techniken anzuwenden, ältere Kollegen behalten dafür in komplexen Situationen eher den Überblick, weil sie erfahrener sind."

Über alle Altersgruppen hinweg lag der Krankenstand der bei der TK versicherten Erwerbspersonen im vergangenen Jahr bei 3,08 Prozent. Jede Erwerbsperson war statistisch gesehen 0,97-mal krankgeschrieben und im Krankheitsfall 11,6 Tage arbeitsunfähig.

Der TK-Gesundheitsreport analysiert jedes Jahr die Krankenstandsdaten sowie Arzneimittelverordnungen der 2,8 Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen. Dazu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie "Arbeitslosengeld I-Empfänger".

Quelle: TK Techniker Krankenkasse

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