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Bernhard: Nicht wegen Schönheitswahn Gesundheit riskieren

Archivmeldung vom 16.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Trend zu Schönheitsoperationen ist ungebrochen; etwa 1 Million Menschen in Deutschland legen sich jährlich dafür unters Messer. Gesundheitsstaatssekretär Otmar Bernhard mahnte, seine Gesundheit nicht wegen eines übertriebenen Schönheitsideals aufs Spiel zu setzen.

Der Trend zu Schönheitsoperationen ist ungebrochen; etwa 1 Million Menschen in Deutschland legen sich jährlich dafür unters Messer. Gesundheitsstaatssekretär Otmar Bernhard mahnte, seine Gesundheit nicht wegen eines übertriebenen Schönheitsideals aufs Spiel zu setzen. "Jeder Eingriff für mehr Schönheit, und ist es nur die harmlos klingende Fettabsaugung, bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Besonders schlimm ist, wenn Jugendliche ihren Kino-Helden und Pop-Stars nacheifern und genau so aussehen wollen wie diese. Hier liegt es ganz besonders in der Verantwortung der Operateure Jugendliche vom "visuellen Klonen" abzubringen. Unter 18-jährige sollten von medizinisch nicht erforderlichen Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerung oder Nasenverkleinerung ausgeschlossen sein", machte Bernhard heute anlässlich der 78. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf und Halschirurgie in München deutlich.

Der uneingeschränkten Werbung für Schönheitsoperationen wurde Bernhard zufolge bereits im letzten Jahr ein Riegel vorgeschoben. Auf eine Bundesratsinitiative Bayerns hin wurde das Verbot irreführender Werbung, das für andere medizinische Verfahren und Behandlungen schon lange gilt, auf plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit erweitert. Besonders die inzwischen verbotene Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern hatte vorgegaukelt, eine neue Nase oder größere Brust sei so einfach zu haben wie eine neue Frisur. Ausdrücklich gesetzlich verboten wurde auch die Werbung für Arzneimittel, die bei kosmetischen Verfahren eingesetzt werden, ohne für diesen Zweck nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen zu sein.

Quelle: Pressemitteilung Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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