Ärzte dürfen Behandlung nicht von 3G abhängig machen
Archivmeldung vom 27.10.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićImmer wieder machen Arztpraxen die 3G-Regel zur Voraussetzung für medizinische Behandlungen, dem Bundesgesundheitsministerium zufolge ist dies nicht rechtens. Vertragsärzte seien verpflichtet, Patienten zu behandeln, sagte ein Sprecher der "Welt".
Das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz teilte zuvor mit, es seien "im ambulanten Sektor bereits Beschwerden über Praxen im 3G- bzw. 2G-Betrieb eingereicht". Aus der Bundesärztekammer heißt es dazu, in die Beurteilung möglicher Zutrittsregeln sollte beispielsweise mit einfließen, ob es sich bei den in den jeweiligen Praxen zu versorgenden Patienten vornehmlich um besonders schutzbedürftige vulnerable Patientengruppen und auch, ob es sich um den Zugang zu medizinisch notwendige Leistungen handele.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass es für einen sicheren Praxisbetrieb auch Alternativen gebe: "Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden", sagte ein Sprecher. Der Wunsch nach Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals und der Ärzte selbst sei verständlich und nachvollziehbar. "Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur