Geistiges Heilen als Beruf erst seit zehn Jahren in Deutschland legal
Archivmeldung vom 01.03.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Heiler keine Erlaubnis nach den Heilpraktikergesetz benötigen, um tätig zu sein - eine bahnbrechende Entscheidung zugunsten der professionellen Ausübung geistiger Heilmethoden. Zuvor durften nur geprüfte Heilpraktiker geistig-spirituelle Heilweisen wie zum Beispiel Handauflegen gegen Honorar ausüben. An der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Heiler war der Dachverband Geistiges Heilen e. V. maßgeblich beteiligt.
"Die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 (Aktenzeichen 1 BvR 784/03) stellt einen Meilenstein hinsichtlich der rechtlichen Einordnung geistiger Heilweisen dar", so Rechtsanwalt Michel Jansen, 1. Vorsitzender des Dachverbands. "Doch auch wenn die wegweisende Entscheidung im juristischen Alltag Fuß gefasst hat, so kennen erstaunlicherweise immer noch viele staatliche Stellen die Grundsatzentscheidung nicht. Soweit sie bekannt ist, wird sie oft fehlinterpretiert. Demnach steht der DGH e.V. in der Verantwortung, weiterhin konsequent über die rechtlichen, sozialen, gesellschaftlichen und medizinischen Grenzen und Möglichkeiten geistiger Heilweisen aufzuklären."
Der Dachverband Geistiges Heilen e. V. wurde am 18. Februar 1995 gegründet. Die rund 4.700 Mitglieder des DGH - darunter u. a. Ärzte, Heilpraktiker und Klienten - verpflichten sich einem Ehrenkodex, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 inhaltlich entspricht.
Ziel des DGH ist, geistiges Heilen als selbstverständlichen Bestandteil in das Gesundheitswesen zu integrieren. Neben der Aufklärung, Information und auch dem Schutz von Hilfesuchenden ist der Austausch zwischen Vertretern der Schulmedizin und der Komplementärmedizin ein wichtiges Anliegen des DGH. (ISA)
Quelle: Dachverband Geistiges Heilen e. V. (ots)