Förderung für Wahlpflichtfach Homöopathie
Archivmeldung vom 20.08.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtSeit mehr als zehn Jahren besteht laut der damals aktualisierten Approbationsordnung für Ärzte die Möglichkeit u.a. die Homöopathie als Wahlpflichtfach sowohl für den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung als auch für den zweiten Abschnitt anbieten zu können.
Medizinische Fakultäten bzw. Institute können seit dem Sommersemester 2010 bei der Carstens-Stiftung : Natur und Medizin eine finanzielle Förderung ihres Wahlpflichtfaches Homöopathie in Höhe von bis zu 750 EUR pauschal und pro Semester beantragen. Auch bei der Suche nach möglichen Referenten und Curricula kann die Stiftung auf Wunsch unterstützend und vernetzend tätig werden. In den letzten Jahren konnten somit in manchen Semestern bis zu 10 Universitäten dieses Angebot für ihre Studierenden bereitstellen.
Quelle: Karl und Veronica Carstens-Stiftung (idw)