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BfR-Wissenschaftler empfehlen Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln: BVTE begrüßt wissenschaftsbasierten Ansatz für gesetzliche Regelung

Archivmeldung vom 19.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesinstitut für Risikobewertung

Lizenz: PD-Amtliches Werk
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eine Studie von Wissenschaftlern des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in der Fachzeitschrift Tobacco Control bestätigt, dass tabakfreie Nikotinbeutel eine weitere potenziell risikoreduzierte Alternative für Raucherinnen und Raucher in Deutschland sein können. Auf Grundlage einer Untersuchung des Nikotingehalts und anderer gesundheitsrelevanter Inhaltsstoffe in 46 Produktproben empfehlen die Wissenschaftler für Nikotinbeutel eine angemessene Regulierung, die u.a. eine Nikotinobergrenze, Warnhinweise und Angaben zum Nikotingehalt auf den Verpackungen sowie Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes umfassen sollte.

"Die BfR-Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen und sachgerechten Regulierung der Nikotinbeutel in Deutschland", erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) heute in Berlin. Zugleich werde damit die Initiative der BVTE-Mitgliedsunternehmen bestätigt, die sich angesichts fehlender gesetzlicher Regelungen bereits 2020 auf die Einhaltung von Mindeststandards für die Qualität und die Vermarktung von tabakfreien Nikotinbeuteln geeinigt haben, sagte Mücke weiter.

Die BVTE-Produkt- und Werbestandards geben u.a. einen Nikotinwert von maximal 20 mg pro Beutel, die Angabe des Nikotingehalts auf der Verpackung, sowie die Verwendung eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises vor. Zudem verwenden die Mitgliedsunternehmen des BVTE bei der Herstellung ausschließlich Nikotin von pharmazeutischer Qualität, sowie Inhaltsstoffe von hoher Reinheit, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Dies entspricht den Empfehlungen der BfR-Wissenschaftler, die in einzelnen untersuchten Proben gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt hatten.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind von einigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer fälschlicherweise als Lebensmittel klassifiziert worden, obwohl sie weder zum Verzehr geeignet noch bestimmt sind. Aus diesem Grund sind sie in Deutschland aktuell nicht mehr verfügbar. In Dänemark, Tschechien, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten sind diese Produkte im Einzelhandel erhältlich. Viele Konsumenten bestellen in ausländischen Online-Shops tabakfreie Nikotinbeutel, die oftmals nicht den von den BfR-Wissenschaftlern empfohlenen Vorgaben entsprechen.

"Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollte sich die Politik an den wissenschaftlichen Empfehlungen des BfR orientieren und Nikotinbeutel im Tabakrecht regeln. Die erfolgreiche Regulierung von elektronischen Zigaretten kann hierbei als Vorlage dienen", so der BVTE-Hauptgeschäftsführer.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind ein Genussmittel für erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten, durch die gesundheitliche Risiken im Vergleich zu Rauchtabakprodukten potenziell reduziert werden können, vor allem, weil keine gesundheitlich schädlichen Verbrennungsstoffe entstehen. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt. Das Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen. Das Produkt wird nach der Verwendung aus dem Mund genommen und entsorgt.

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vertritt und fördert produktübergreifend die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss.

Quelle: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) (ots)

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