Orientierungswert für Krankenhauskosten 2018 beträgt 1,96 %
Archivmeldung vom 28.09.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist.
Damit ist er eine
wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für
den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2017 und des ersten Halbjahres
2018 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2016/erstes Halbjahr 2017) 1,96
%. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,39 % und
für Sachkosten bei 1,26 %.
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich
Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen
insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte
Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.
Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des
Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des
Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche
Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift
"Wirtschaft und Statistik", Ausgabe September 2012, erschienen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)