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Verbraucherschützer: Leistungsverweigerung hat bei den Kassen System

Archivmeldung vom 20.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

In der Debatte um Leistungsablehnung von gesetzlichen Krankenkassen sieht der Gesundheitsexperte der Hamburger Verbraucherzentrale, Christoph Kranich, Methode. Der "Bild"-Zeitung sagte Kranich: "Ich denke, diese Ablehnungen haben System, da erfahrungsgemäß nur etwa 5 Prozent der Menschen Widerspruch einlegen." Im zweiten Anlauf würde die Leistung meist bewilligt. Dennoch seien die Kassenprüfungen wichtig, so der Experte.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bestätigt als traurigen Trend eine Häufung der Beschwerden bei Krankengeld, Hilfsmitteln und Rehas. UPD-Beraterin Andrea Fabris sagte gegenüber "Bild": "Im Alltag stellen wir am häufigsten Probleme beim Krankengeld fest. Kassenvertreter bauen telefonisch Druck auf, stellen in Frage, ob ein Patient arbeitsunfähig ist. Das empfinden viele als Bedrohung." Ebenso würden immer öfter günstigere Hilfen wie Inkontinenz-Einlagen oder Nagelknipser für Behinderte verweigert.

UPD-Chef Sebastian Schmidt-Kaehler rät, Patienten sollen Widerspruch einlegen: "Dass die Kostenübernahme abgelehnt wird, heißt nicht, dass kein Anspruch besteht." Laut VdK-Chefin Ulrike Mascher gibt es beim Krankengeld zwei Hauptprobleme. " Der MDK entscheidet nur nach Aktenlage, ob jemand wieder arbeitsfähig ist. Davon betroffen sind meist Menschen mit psychischen Erkrankungen", so Mascher gegenüber "Bild". "Auch bauen Kassenvertreter immer häufiger Druck auf, wenn das Krankengeld über eine gewisse Zeit gezahlt wurde, um Patienten schneller in die Erwerbsunfähigkeit zu überstellen. Denn dann ist die Rentenkasse und nicht mehr die Krankenkasse zuständig."

Ein weiteres Problem sei die so genannte "Krankschreibungslücke". Schafft es ein Patient nicht, eine Krankschreibung vor dem Wochenende verlängern zu lassen, sondern geht erst am Montag zum Arzt, droht im Extremfall der Verlust des Krankenkgeldes. "Hier muss der Gesetzgeber eine Regelung treffen, dass auch eine nachträgliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich ist", fordert Mascher.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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