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Apotheker gaben bis Juni mehr als 10.000 Einheiten Hanfblüten ab

Archivmeldung vom 11.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hanfpflanzen mit Hanfblüten. Aus den Blütenständen der Hanfpflanze wir das Öl als Arzneimittel gewonnen.
Hanfpflanzen mit Hanfblüten. Aus den Blütenständen der Hanfpflanze wir das Öl als Arzneimittel gewonnen.

Bild: © tdfugere / pixabay.com (CC0 1.0)

Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr als 10.000 Einheiten Hanfblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben: Auf ärztliche Verordnung wurden Patienten bis Ende Juni mit insgesamt rund 10.600 Cannabis-haltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (März: 564 Abgabeeinheiten; April: 1.468; Mai: 3.666, Juni: 4.921). Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zulasten der GKV aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst.

Die Anzahl der von Apotheken mit Hanfblüten und deren Zubereitungen insgesamt belieferten rund 5.100 Rezepte stieg kontinuierlich von Monat zu Monat (März: 488 Rezepte, April: 884, Mai: 1.518, Juni: 2.213). "Deshalb gehe ich davon aus, dass immer mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden. Dennoch bleibt es dabei, dass es kein 'Allheilmittel' ist, sondern nur eine weitere, in jedem Einzelfall kritisch zu würdigende, therapeutische Option", sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Auswertungen, wie viele Patienten mit Hanfblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden, sind nicht möglich.

Zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln oder den unverarbeiteten Blüten verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Hanf-Inhaltsstoffen oder -Extrakten. Seit dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Hanfblüten auf ärztliche Verordnung abgeben. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Hanfblüten  über Apotheken.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de

Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (ots)

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