Gewichtszunahme kann Nebenwirkung sein
Archivmeldung vom 16.09.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVerschiedene Medikamente können eine Gewichtszunahme auslösen. Besonders ausgeprägt ist diese Nebenwirkung bei einigen rezeptpflichtigen Psychopharmaka gegen Depressionen oder Schizophrenie. Auch andere Medikamente gegen Bluthochdruck, Diabetes oder Migräne, die Antibabypille oder Kortison können sich auf der Waage bemerkbar machen. Diese Medikamente werden oft langfristig eingenommen. "Wer während einer Medikamenteneinnahme eine unerklärliche Gewichtszunahme bemerkt, sollte mit dem Arzt oder Apotheker darüber sprechen", sagt Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.
Um einen übermäßigen Gewichtsanstieg zu vermeiden, sollten Patienten schon zu Beginn der Behandlung ihre Ernährung umstellen und zum Beispiel morgens reichhaltig frühstücken, aber abends auf große Mengen an Kohlenhydraten wie Brot oder Nudeln verzichten. Gegen Mundtrockenheit, eine andere Nebenwirkung verschiedener Psychopharmaka, können Patienten zucker- und damit kalorienfreie Bonbons lutschen. Bei einigen Medikamenten empfehlen Apotheker die Einnahme kurz vor dem Schlafengehen: So wird der erste Anstieg des Appetits sozusagen verschlafen.
Wie groß die Gewichtszunahme ist, hängt vom jeweiligen Wirkstoff ab: Sowohl bei Antidepressiva als auch bei Neuroleptika gegen Psychosen gibt es neben Wirkstoffen, deren Einnahme sich auf der Waage bemerkbar macht, auch gewichtsneutrale Medikamente. Der Arzt achtet bei der Auswahl des Wirkstoffs auch auf diese Nebenwirkung. Bei großer Gewichtszunahme kann er die Therapie schrittweise auf einen gewichtsneutralen Wirkstoff umstellen. Werden Arzneimittel gegen psychische Erkrankungen unregelmäßig eingenommen oder eigenmächtig abgesetzt, kann die Erkrankung wieder aufflammen - mit dem Risiko, dass eine stationäre Einweisung nötig wird.
Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände