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80 Prozent der Verbraucher für Kennzeichnung der Haltungsform bei verarbeiteten Eiern

Archivmeldung vom 16.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gisela Schlenzig / pixelio.de
Bild: Gisela Schlenzig / pixelio.de

Klares Votum gegen versteckte Käfigeier: 80 Prozent der Verbraucher in Deutschland fordern eine Kennzeichnung der Haltungsform auch bei verarbeiteten Eiern. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Verbraucherorganisation foodwatch.

Während bei frischen, unverarbeiteten Eiern der Stempel Auskunft über die Art der Hühnerhaltung geben muss, können Verbraucher bei gefärbten Ostereiern, bei Eis, Kuchen oder Nudeln nicht erkennen, ob Käfigeier verwendet wurden. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, diese Kennzeichnungslücke zu schließen und dafür eine EU-Initiative zu starten. "Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner spricht sich Mantra-artig für mehr Transparenz bei Lebensmitteln aus. Wir nehmen sie beim Wort und erwarten, dass sie Klarheit über die Haltungsform auch bei verarbeiteten Eiern schafft", erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Es sei niemandem zu erklären, dass Verbraucher nur bei frischen Eiern die Wahl haben dürfen, Lebensmittelindustrie und Gastronomie in ihren Produkten aber Käfigeier ohne jeden Hinweis verstecken können.

Seit 2004 müssen unverarbeitete, also frische rohe Eier mit einem Stempel auf der Schale gekennzeichnet werden. Die erste Ziffer des Stempels steht für die Haltungsform (0=Bio-, 1=Freiland-, 2=Boden- und 3=Käfig- bzw. Kleingruppenhaltung). Die Informationspflicht gilt jedoch nicht für verarbeitete Eier: Weder in der Gastronomie noch bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Nudeln, Gebäck oder Eis muss die Haltungsform angegeben werden - schon gekochte und gefärbte Ostereier gelten als "verarbeitet" und müssen keinen Hinweis auf die Art der Hühnerhaltung tragen.

Quelle: foodwatch e.V.

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