Auch Selbstverständliches zählt
Archivmeldung vom 03.07.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, steht ihm finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse zu. Die Höhe bemisst sich nach der Pflegestufe, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) festlegt. Das geschieht in der Regel bei einem Hausbesuch, auf den Angehörige und Patient sich gut vorbereiten sollten, denn es kommt auch auf viele vermeintliche Kleinigkeiten an.
"Führen Sie möglichst lange im Voraus ein Pflegetagebuch. Dieses können Sie bei der Krankenkasse anfordern", rät die Pflegewirtin Sandra Strothmann aus Seehausen am Staffelsee im Patientenmagazin "HausArzt". Im Tagebuch sollten alle Verrichtungen festgehalten werden, die mit der Pflege zu tun haben. "Halten Sie auch Leistungen fest, die nicht im Formular stehen", rät Strothmann, etwa wenn der Pflegebedürftige regelmäßig ans Trinken erinnert werden muss. Vom Hausarzt sollte man sich bestätigen lassen, welche gesundheitlichen oder geistigen Probleme vorliegen und welche Medikamente der Patient einnimmt. Der vom MDK festgelegten Einstufung kann man innerhalb von einem Monat widersprechen. Dann kommt er ein zweites Mal zu Besuch. Bleibt der Dissens bestehen, ist der Weg zum Sozialgericht möglich.
Quelle: Wort und Bild - HausArzt - PatientenMagazin (ots)