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Haaranalyse kein Beweis für Cannabis-Konsum

Archivmeldung vom 08.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hanfplantage: Haaranalyse kein Konsumbeweis. Bild: pixelio.de, Peter Franz
Hanfplantage: Haaranalyse kein Konsumbeweis. Bild: pixelio.de, Peter Franz

Die Einlagerung des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC, der unter anderem für Abstinenzkontrollen im Rahmen von Fahreignungsüberprüfungen im Haar gemessen wird, findet bei entsprechendem Konsum nicht über den Blutkreislauf statt - Haaranalysen sind demnach kein eindeutiger Beweis. Zu diesem Schluss kommen Forscher am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg.

"Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann", erläutert Toxikologe Volker Auwärter. In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen.

Auch ein Abbauprodukt von THC, das in Zweifelsfällen in der Praxis zum eindeutigen Nachweis eines Konsums herangezogen wurde, kann laut den Experten über Schweiß und Sebum eines Konsumenten auf andere Personen übertragen werden. Um den experimentellen Nachweis hierfür zu erbringen, führten zwei der Autoren einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmäßiger Einnahme von Dronabinol (halbsynthetisch hergestelltes THC) sowie umfangreiche Messungen durch. Details wurden im Magazin "Scientific Reports" publiziert.

Cannabinoide übertragbar

Bereits in früheren Studien konnten die Freiburger Wissenschaftler nachweisen, dass es zu einer von außen herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten bleibt. Außerdem werden bereits durch das bloße Hantieren mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen. Offen bleibt, inwieweit die neuen Erkenntnisse die Ermittlungsarbeit von Exekutivorganen wie auch Gerichten künftig beeinflussen werden.

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

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