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Unfälle im Betrieb: Besser jeden kleinen Kratzer eintragen

Archivmeldung vom 28.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/azerberber/Istock/Thinkstock.de"
Bild: "obs/BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/azerberber/Istock/Thinkstock.de"

Egal ob großer oder kleiner Kratzer, Missgeschick oder größere Verletzung: Sie sollten ins Verbandbuch eingetragen werden. Nur so sind Beschäftigte auf der sicheren Seite, falls später Fragen zum Versicherungsschutz auftauchen.

Kleine Verletzungen, etwa ein Schnitt mit dem Messer in den Finger, sind in vielen Betrieben keine Seltenheit. Oft reicht ein Pflaster, und alles ist gut. Aber manchmal wird aus dem kleinen Schnitt auch mehr, zum Beispiel durch eine Infektion. Dann ist es gut, wenn bereits die kleine Schnittverletzung in das Verbandbuch eingetragen wurde, denn häufig ist die Frage zu klären, ob es sich bei der Entzündung um einen Arbeitsunfall handelt. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse gibt deshalb in ihrer Versichertenzeitschrift "impuls" den Tipp, auch kleine Verletzungen konsequent in das Verbandbuch einzutragen. Der Eintrag beschreibt, was passiert ist und wann es sich ereignet hat.

Darüber hinaus liefert das Verbandbuch auch Hinweise für die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Wenn beispielsweise bei einer bestimmten Tätigkeit immer wieder Schnittverletzungen passieren, sollte geprüft werden, ob etwas dagegen getan werden kann, zum Beispiel andere Messer eingesetzt werden können.

Verbandbuch

Ein Verbandbuch gibt idealerweise vor, was eingetragen werden muss, z. B. Zeitpunkt, Ort, Unfallhergang und Art der Verletzung. Es muss im Übrigen kein Buch, sondern darf auch eine Liste oder eine Datei sein. Wichtig ist nur: Der Datenschutz ist einzuhalten, es darf somit nicht offen für jeden zugänglich sein und muss fünf Jahre aufbewahrt werden. Infos, welche Daten genau notiert werden müssen, sowie ein Verbandbuch-Beispiel gibt es auf www.bgetem.de (Webcode 14209582). Mit dem Webcode 17470887 kommt man zur aktuellen "impuls"-Ausgabe.

Quelle: BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (ots)

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