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Apotheker fordern klare Regeln für medizinisches Cannabis

Archivmeldung vom 02.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Cannabis Bild: pixelio.de, Susanne Schmich
Cannabis Bild: pixelio.de, Susanne Schmich

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat für den medizinischen Einsatz von Cannabis verschiedene Anforderungen gefordert. Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, müsse zum einen "die notwendige pharmazeutische Qualität haben", heißt es in einer Erklärung der ABDA nach der Hauptversammlung der deutschen Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages.

Des Weiteren dürfe ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken ausgegeben werden. Außerdem muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

"Die Kassen müssen verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht", erklärte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer.

Die Apotheker empfehlen außerdem dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute sei es möglich, dass Apotheken nach ärztlicher Verordnung Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Cannabispflanze, herstellen. Allerdings würden diese nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die derzeitige unterschiedliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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