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Hebammenverband fordert weiterhin langfristige Lösung

Archivmeldung vom 30.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Hartmut910 / pixelio.de
Bild: Hartmut910 / pixelio.de

Bundesminister Gröhe hat dem Deutschen Hebammenverband heute mit dem Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ Vorschläge für ein Maßnahmenpaket übermittelt, mit denen er die Hebammen in Deutschland entlasten will. Der Hebammenverband begrüßt, dass endlich erste Schritte zur Lösung des Haftpflichtproblems gemacht werden, sieht aber weiterhin den Bedarf, das Problem auch langfristig anzugehen. Der vorgeschlagene Sicherstellungszuschlag bedeutet eine erste Hilfe, die konkrete Ausgestaltung ist noch unklar. Die Regressdeckelung wertet der Hebammenverband als Hilfsmaßnahme, die letztlich aber keine dauerhafte Lösung bietet.

„Grundsätzlich begrüßen wir einen Sicherstellungszuschlag, weil er vor allem für eine gewisse finanzielle Stabilität der Hebammen sorgen soll, die nur eine geringere Anzahl an Geburten betreuen können“ kommentiert DHV-Präsidentin Martina Klenk den Vorschlag des Ministers. Allerdings ist im SGB V längst festgelegt, dass die Kosten, die den Hebammen bei der Berufsausübung entstehen, ausgeglichen werden. Diese verhandeln die Hebammenverbände mit dem GKV- Spitzenverband. „Leider hat sich in der Vergangenheit und in den laufenden Verhandlungen gezeigt, dass eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband schwer möglich ist“, merkt Klenk an.

Zur Stabilisierung der Versicherungsprämien kündigt Bundesminister Gröhe an, zu prüfen, ob und wie sich die die steigenden Haftpflichtprämien durch die Einführung eines Regressverzichtes im Kranken- und Pflegebereich begrenzen lassen. Inwieweit die Regressdeckelung sich auf die Prämienhöhe auswirken wird, bleibt abzuwarten. „Sie ist lediglich ein Hilfsinstrument. Wir brauchen aber eine langfristige solide Lösung mit einer öffentlichen Absicherung des Haftungsrisikos und bitten den Minister deshalb, unseren Vorschlag eines steuerfinanzierten Haftungsfonds weiter zu prüfen. Es gibt zudem ein alternatives Modell, das analog der gesetzlichen Unfallversicherung ausgestaltet werden könnte. Auch dieses sollte dringend geprüft werden.“ so Martina Klenk.

Die Forderungen des Ministers zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe bewertet der Hebammenverband als positiv. Der Hebammenverband arbeitet bereits mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem. Allerdings kommentiert Präsidiumsmitglied Katharina Jeschke: „Wir hatten noch nie ein Qualitätsproblem. Es gibt sinkende Schadensfälle. Es sind die ständig steigenden Kosten, die die Haftpflichtprämie in die Höhe getrieben haben.“

Der Hebammenverband begrüßt zudem, dass eine bessere Datengrundlage geschaffen werden soll. Insbesondere Daten zur Versorgungssituation der Frauen mit Hebammenhilfe sind dringend nötig.

Grund für die Vorschläge des Ministers war, dass in den vergangenen Jahren immer mehr freiberufliche Hebammen aus dem Beruf und insbesondere aus der Geburtshilfe ausgestiegen sind, da die Haftpflichtprämien überproportional stark gestiegen sind. Für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen hat sich die Prämie in den letzten zehn Jahren trotz abnehmender Schadenszahlen verzehnfacht bei weiterhin niedriger Vergütung. Diese Kostenexplosion der Haftpflichtprämie wird auch durch die Beteiligung der Krankenkassen nicht vollständig für jede Hebamme ausgeglichen. Eine flächendeckende Versorgung bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist schon jetzt nicht mehr gegeben. Die Wahlfreiheit des Geburtsortes ist in vielen Regionen durch das Wegfallen der freiberuflichen geburtshilflichen Versorgung und die Zentralisierung der Geburtshilfe in wenigen Kliniken nicht mehr vorhanden.

Quelle: Deutscher Hebammenverband e.V.

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