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Elektronische Gesundheitskarte: Ärzte sind keine Hilfspolizisten

Archivmeldung vom 10.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gesundheitskarte
Gesundheitskarte

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) steht mit dem Rücken zur Wand. Nach Bekanntwerden des vernichtenden Rechtsgutachtens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist die neue Karte als Versicherungsnachweis gescheitert und stellt ein Sicherheitsrisiko für Patienten und Ärzte dar. Das erklärte die Freie Ärzteschaft (FÄ) am Montag in Essen. "Dass die Karten als Schlüssel zu hochsensiblen Patientendaten gar nicht geeignet sind, weil die Kassen die Identität der Versicherten nicht prüfen, war bisher nur Insidern bekannt. Nun ist diese Bombe geplatzt", teilte Wieland Dietrich, Vorsitzender der FÄ, mit.

Der Umgang mit individuellen Sozial- und Medizindaten erfordere einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Wie bei der Ausstellung eines Personalausweises müsse beim Ausstellen der eGK jeder Bürger zum Nachweis seiner Identität persönlich und zweifelsfrei authentifiziert werden. Das sei 2004 auch Grundlage für das eGK-Projekt gewesen. Die Krankenkassen hätten dies aber systematisch versäumt.

"Mit diesen ungeprüften Karten können die Ärzte auch keine Versichertenstammdaten abgleichen, denn die Identität des Trägers ist nicht sicher", erläuterte Dietrich. "Und Personalausweise ständig zu überprüfen, ist keine ärztliche Aufgabe." Erstens seien Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Beauftragten der Krankenkassen - also auch keine Hilfspolizisten. Zweitens ändere die Prüfung des Personalausweises nichts an einem falschen Inhaber der elektronischen Gesundheitskarte. "Wenn die Zuordnung der Person zur Karte nicht stimmt, bleibt die Karte in jedem Fall ein Sicherheitsrisiko - für den falschen Träger hinsichtlich seiner Gesundheit, für den Arzt in Sachen Haftung."

Quelle: Freie Ärzteschaft e.V. (ots)

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