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Heilpraktiker-Zulassung auf dem Prüfstand

Archivmeldung vom 15.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bereits letzte Woche Mittwoch waren die Zugangsvoraussetzungen für Heilpraktiker Thema des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung mit breiter Mehrheit, eine Petition mit der Forderung nach einer Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Lediglich die Linksfraktion schloss sich dem Votum nicht an. Aus Sicht der Ausschussmehrheit ist die Petition geeignet, „in die laufenden Diskussionen einbezogen zu werden“.

Der Petent hatte in seiner Eingabe einzelne Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers angeregt, wie etwa ein Mindestalter, das Abitur, eine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten. Was diese konkreten Forderungen angeht, so verweist der Ausschuss darauf, dass eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes im Sinne des Petenten unter anderem die grundlegende Frage aufwerfen würde, „ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist und wie sich ein eventuell neu geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen könnte“.

Nach Ansicht des BMG bedürfen die dargestellten Fragen einer „intensiven, auch öffentlichen Diskussion“, so dass eine kurzfristige Gesetzesänderung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Aufgrund verschiedener, unter anderem auch höchstrichterlicher Urteile zum Heilpraktikergesetz seien Bund und Länder in Gespräche über die Auslegung und Anwendung des Heilpraktikerrechts eingetreten, teilt das Ministerium mit.

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