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Apps auf Rezept: Forscher wollen Nutzen durch Studien belegen

Archivmeldung vom 27.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Lupo / pixelio.de
Bild: Lupo / pixelio.de

Wissenschaftler der TU Berlin haben im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ausgearbeitet, nach welchen Kriterien digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), insbesondere Apps, in die Erstattungsfähigkeit der Krankenkassen kommen könnten.

Sie forderten, dass die Anbieter Studien zur Wirksamkeit ihrer App vorlegen, bevor sie in die Erstattung kommen, heißt es in den Vorschlägen der Wissenschaftler, über die das "Handelsblatt" berichtet. Das Gesundheitsministerium hatte bisher geplant, dass dies erst nach einer einjährigen Erprobungsphase – in der die Kassen schon zahlen sollen – der Fall sein soll. "Auch für DiGA müssen die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin gelten. Ein Jahr lang DiGA ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens durchzuwinken kann teuer werden und ist ein Risiko für den Patienten", sagte Victor Stephani von der TU Berlin dem "Handelsblatt".

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Erstattungsfähigkeit von Apps durchsetzen will, wird am heutigen Freitag in erster Lesung im Bundestag besprochen. Bislang herrschte weitgehend Unklarheit, welche Apps das betreffen könnte. Es habe mehrere Treffen zwischen Verantwortlichen des Ministeriums und den TU-Berlin-Wissenschaftlern gegeben, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf mit dem Projekt betraute Personen.

Die Vertreter des Gesundheitsministeriums sollen klar ihre Abneigung gegenüber den Vorschlägen der Wissenschaftler signalisiert haben und wollten sich offenbar nicht von dem Plan der einjährigen Erprobungsphase abbringen lassen. Zur Definition von "positiven Versorgungseffekten", den die App-Anbieter laut DVG nach der Erprobungsphase nachweisen müssen, machten die Forscher der TU Berlin ebenfalls erstmals konkrete Vorschläge und hätten den Begriff in medizinische ("Wirksamkeit") und sonstige Effekte aufgesplittet. Die "sonstigen Versorgungseffekte" umfassten ökonomische, soziale, ethische und organisatorische Aspekte, heißt es in den Dokumenten der TU Berlin, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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