Religiöse Ausnahmen von der Masern-Impfpflicht?
Archivmeldung vom 09.11.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft wirbt damit, dass ihre Mitglieder religiöse Gründe gegen jede Art von direkter oder indirekter Impfpflicht geltend machen können, ähnlich wie das in den USA - zumindest bisher - in vielen Bundesstaaten möglich ist. Was sind die Erfahrungswerte in Deutschland? Dieser Frage geht der Impfexperte Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de nach.
Tolzin weiter: "Ich werde immer wieder mit Verweis auf die keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft gefragt, ob man als Mitglied die eigenen Kinder erfolgreich von der Masern-Impfpflicht befreien lassen kann. Meinem Verständnis nach unterstützt unser Grundgesetz dies in den Artikeln 1 bis 3, und zwar unmissverständlich!
Problem Nr. 1:
Im Zuge der Corona-Krise hat das Grundgesetz in den Köpfen der meisten Menschen (und einschließlich der Richter) offenbar jegliche Bedeutung verloren.
Problem Nr. 2:
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden religiöse Ausnahmegründe von der Masern-Impfpflicht nicht erwähnt. Man kann sich also nicht auf das IfSG berufen.
Problem Nr. 3:
Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall, bei dem ein religiöses Bekenntnis als Ausnahmegrund anerkannt worden wäre. Und im Rahmen der Corona-Panik ist dies nochmals schwieriger geworden. Wer dies durchsetzen will, muss also einen Präzedenzfall schaffen und sich erfolgreich durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht - oder gar zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - durchklagen. Eine Klage durch die Instanzen würde vermutlich mindestens 5 Jahre dauern und das Ergebnis wäre ungewiss.
Problem Nr. 4:
Wenn überhaupt, dann hätten allenfalls Mitglieder einer allgemein bekannten oder anerkannten Glaubensgemeinschaft wie die Zeugen Jehovas oder die 7-Tage-Adventisten die Chance, religiöse Ausnahmen offiziell geltend machen zu können. Dies setzt aber voraus, dass diese Glaubensgemeinschaften sich in ihrer Außendarstellung eindeutig gegen das Impfen bzw. jeden Impfzwang positionieren. Dies scheint zwar bei der keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft der Fall zu sein, es handelt sich aber aus Sicht des Mainstreams (noch) nicht um eine anerkannte Religion.
Problem Nr. 5:
Ich kann sehr gut verstehen, dass viele Familien nach Wegen suchen, um staatlichen Zwangsmaßnahmen auszuweichen. Doch der Spielraum dafür wird allgemein immer enger und ist zur Zeit im Prinzip nicht mehr vorhanden. Mir scheint, dass die Schicksalsgesetze jeden von uns nun täglich vor die Entscheidung stellen, ob wir dem Druck von außen nachgeben oder Widerstand leisten, indem wir unsere Grundrechte verteidigen. Ich denke, die Menschheit steht am Scheideweg die Summe unserer täglichen Entscheidungen bestimmt über die gemeinsame Zukunft.
Fazit:
Wer religiöse Gründe für eine offizielle Befreiung von der Masern-Impfpflicht durchsetzen möchte, wird dies erst einmal durch alle Instanzen erklagen müssen. Das wäre aus meiner Sicht eine durchaus sehr wichtige Klage, die eine möglichst breite Unterstützung verdienen würde.
Doch der Ausgang wäre derzeit ungewiss und das Verfahren dürfte außerdem bis zu 5 Jahre oder noch länger dauern und einiges an nervlichen und finanziellen Ressourcen kosten. Zudem könnte bei der derzeitigen Dynamik die Welt in 5 Jahren bereits ganz anders aussehen."
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin