Bundesamt warnt vor Wirkstoff in Schönheitscremes
Archivmeldung vom 23.02.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDas Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor Bleich- und Schönheitscremes mit dem Wirkstoff Arbutin. Nach einer Anfrage der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" stufte das Amt den häufig verwendeten Wirkstof Arbutin als "gesundheitlich bedenklich" ein.
"Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ist die Verwendung von Arbutin wegen seiner Eigenschaft, Hydrochinon freizusetzen, kritisch zu sehen" , sagte ein Sprecher des BfR zur Begründung. Das Amt schließe sich deshalb einer Empfehlung des Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) der EU an.
Nun sei es am Gesetzgeber, einen Grenzwert einzuführen. "Gefragt ist hier in erster Linie die EU", sagte der Sprecher. Arbutin wird vor allem in hautaufhellender Kosmetik verwendet und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Grund zur Sorge gibt vor allem, dass Arbutin von hauteigenen Enzymen zu Hydrochinon umgewandelt werden kann.
Hydrochinon gilt als krebserregend und wurde aus diesem Grund 2001 in der EU verboten. Hydrochinon war bis zu diesem Zeitpunkt Hauptbestandteil vieler hautbleichender Cremes, die vor allem in Afro-Shops angeboten wurden. Nach dem Verbot wurde der Wirkstoff häufig durch Arbutin ersetzt. Arbutin ist eine Hydrochinon-Glukose-Verbindung und taucht mittlerweile nicht nur Bleichcremes auf, sondern auch in sogenannten "BB-Cremes", die zunehmend vom asiatischen Markt auf den europäischen drängen.
Immer wieder ziehe seine Dienststelle hydrochinon-haltige Kosmetik aus dem Verkehr, sagte Gerd Mildau vom Chemischen -und Veterinärsuntersuchungsamt (CVUA), das im Auftrag des Landes Baden-Württemberg Lebensmittel überwacht, der FAS. Bei hochdosierten Arbutin-Cremes sei dies jedoch nicht möglich.
Quelle: dts Nachrichtenagentur