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Urteil: Medikamenten-Festpreise gelten auch für ausländische Anbieter

Archivmeldung vom 22.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Die deutschen Festpreise für Medikamente gelten auch für ausländische Anbieter. Das hat am Mittwoch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden.

Damit müssen sich auch ausländische Online-Anbieter an die in Deutschland geltenden Festpreise für Medikamente halten. Online-Apotheken hatten in der Vergangenheit mit günstigeren Preisen für Medikamente für Unmut unter deutschen Apothekern gesorgt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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