Urteil: Medikamenten-Festpreise gelten auch für ausländische Anbieter
Archivmeldung vom 22.08.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie deutschen Festpreise für Medikamente gelten auch für ausländische Anbieter. Das hat am Mittwoch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden.
Damit müssen sich auch ausländische Online-Anbieter an die in Deutschland geltenden Festpreise für Medikamente halten. Online-Apotheken hatten in der Vergangenheit mit günstigeren Preisen für Medikamente für Unmut unter deutschen Apothekern gesorgt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur