GroKo weicht Regeln für Zahnarzt-Bonusheft auf
Archivmeldung vom 09.02.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Große Koalition will die strengen Regeln beim Bonusheft für Zahnersatz aufweichen. Künftig können gesetzlich Versicherte auch dann einen Bonus ihrer Krankenkasse erhalten, wenn der jährlich vorgeschriebene Zahnarztbesuch einmalig versäumt wurde.
Das gelte aber nur in "begründeten Ausnahmefällen", heißt es in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum sogenannten Termingesetz, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Samstagausgaben berichten. Die Ausnahmeregelung soll zum Beispiel dann greifen, wenn Versicherte schwer erkrankt sind und daher nicht zum Zahnarzt gehen können.
Wer durch das Bonusheft nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren vor einer Behandlung jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt von seiner Krankenkasse für Kronen, Brücken oder Prothesen derzeit einen Zuschuss von 60 statt 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Bei mindestens zehn Jahren beträgt der Zuschuss 65 Prozent. Der Bonus kann im Einzelfall mehrere Hundert Euro ausmachen. Wird der Zahnarztbesuch beispielsweise im zehnten Jahr versäumt, muss bisher jedoch wieder ganz von vorn begonnen werden. Derzeit haben die Krankenkassen keine rechtliche Möglichkeit, eine Ausnahme zu akzeptieren.
Quelle: dts Nachrichtenagentur