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Bundesregierung will Meldepflicht für Krätze in Altenheimen

Archivmeldung vom 30.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Krätze: Bohrkanal einer Milbe am Fuß.
Krätze: Bohrkanal einer Milbe am Fuß.

Lizenz: Bild-frei
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung will eine Meldepflicht für Ausbrüche von Krätze in Altenheimen einführen. Wie "Bild" unter Berufung eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung berichtet, soll damit die zunehmende Ausbreitung der Krankheit eingedämmt werden. Ausbrüche der Krätze seien "ein wachsendes Problem insbesondere in Einrichtungen der Altenpflege", heißt es laut "Bild" in einem Gesetzentwurf zur "Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten".

Auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften z.B. für Obdachlose, Flüchtlinge oder Asylbewerber trete die Krankheit mit dem medizinischen Namen "Skabies" verstärkt auf. Die Bekämpfung der Krätze gestalte sich vor allem deshalb als "äußerst schwierig", weil die Heime die Gesundheitsbehörden nicht oder erst viel zu spät über Ausbrüche informierten.

"Dies hat zur Folge, dass Skabies in vielen Einrichtungen zu einem permanenten Problem wird", heißt es in der Begründung der Regierung zu dem Gesetzentwurf. Ausbruüche in Einrichtungen träten dort auf, "wo Personen über längere Zeit zusammenleben oder betreut oder medizinisch versorgt werden und in denen enger Haut-zu-Haut-Kontakt zwischen diesen Personen oder mit dem betreuenden oder pflegenden Personal üblich sind".

Erfahrungen hätten gezeigt, dass bei Ausbrüchen der Krankheit in Altenheimen die Fallzahlen "häufig höher und die Ausbrüche entsprechend größer sind".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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