Bundesärztekammer will Fernbehandlungsverbot im Ärzterecht präzisieren
Archivmeldung vom 09.09.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesärztekammer will das im Ärzterecht verankerte Fernbehandlungsverbot präzisieren, um eine größere Rechtssicherheit bei Online-Videosprechstunden und anderen telemedizinischen Anwendungen herzustellen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" bezeichnete der Telematik-Experte der Kammer, Franz-Joseph Bartmann, die Novellierung als "wichtigen Schritt in Richtung künftiger Versorgungsformen der Patienten". Über einen entsprechenden Entwurf werde möglicherweise auf dem Ärztetag in Hamburg im Mai nächsten Jahres abgestimmt.
Eine komplette Abschaffung des Fernbehandlungsverbots sei aber nicht zu erwarten, betonte Bartmann, der Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer ist. "Das wäre wohl auch sehr riskant und könnte zu unkontrollierbaren Angebotsausweitungen führen, die wir auch nicht wollen." Es gehe zunächst nur um Online-Sprechstunden bei Patienten, die laufend überwacht werden und sich regelmäßig Routinekontrolle unterziehen müssen. Diagnosestellung und die Therapie ohne physischen Kontakt zwischen Arzt und Patienten blieben aber wohl weiterhin untersagt.
Bartmann geht aber davon aus, "dass die Zukunft der ärztlichen Versorgung auch in webbasierten Behandlungsformen liegt". Auch wenn derzeit eine komplette Abschaffung des Fernbehandlungsverbots noch kein Thema sei, wolle er das nicht für alle Zukunft ausschließen, betonte Bartmann. "Angesichts der revolutionären Entwicklung der Technik, die bereits heute in vielen Fällen die Wahrnehmungsfähigkeit unserer menschlichen Sinne übersteigt und bis vor Kurzem nicht vorstellbare Kommunikationsformen ermöglicht, muss man sich wirklich fragen, ob es prinzipiell nicht auch möglich ist, eine korrekte Diagnose zu stellen, ohne dass dem Arzt ein Patient physisch gegenübersteht", sagte er. In Deutschland sei das aber wohl noch Zukunftsmusik.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)