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Die Betreuung zuckerkranker Kinder in der Schule ist in Deutschland juristisch ungeklärt

Archivmeldung vom 04.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Günter Havlena / PIXELIO
Bild: Günter Havlena / PIXELIO

Die Zahl von Kindern mit Typ-1-Diabetes steigt in Deutschland kontinuierlich an. Immer öfter sind Lehrer gefordert, diese Kinder, oft schon im Grundschulalter, im Unterricht zu betreuen. Sie sollen den Kindern beim Beurteilen der Blutzuckermesswerte helfen, bei den Mahlzeiten und bei Unterzuckerungen.

Manchem Lehrer ist das zu gefährlich, dafür seien sie nicht ausgebildet, so ihr Argument. Rechtlich handeln sie durchaus korrekt; für die betroffenen Kinder und deren Eltern kann dies allerdings zum Problem werden. Oft klappt die Betreuung dank engagierter und couragierter Lehrer. Es gibt aber auch Einzelfälle, in denen Kinder die Klasse wechseln mussten oder gar auf eine Sonderschule geschickt werden sollten. "Hier wäre eine gesetzliche Regelung dringend nötig",  sagt Professor Thomas Danne vom Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Er denkt an das schwedische Vorbild. Dort müssen die Schulen die "Behandlungspflege" der Kinder gewährleisten. Dafür wird das Personal entsprechend geschult und ist dann juristisch abgesichert. Danne möchte dies für ganz Europa durchsetzen. Einen Vorstoß im EU-Parlament hat er bereits unternommen.

Quelle: Wort und Bild "Diabetiker Ratgeber"

 

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