Ärztepräsident will Suizidassistenz im Ausnahmefall erlauben
Archivmeldung vom 26.09.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Bundesärztekammer (BÄK) erwägt, das umstrittene Verbot ärztlicher Suizidassistenz aus dem Berufsrecht zu streichen. "Wir können nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Norm aufrechterhalten, die dem Arzt jede Form von Unterstützung untersagt. Die Berufsordnung kann so nicht bleiben", sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt dem "Spiegel".
Über eine Änderung solle der nächste Ärztetag im Mai 2021 abstimmen. Laut "Spiegel"-Bericht hat der Vorstand der BÄK das Thema im Juni beraten und empfiehlt eine Änderung der Musterberufsordnung. In dieser heißt es derzeit: "Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."
Denkbar ist, dass der Satz ersatzlos gestrichen wird. Reinhardt sagt, er halte die Sterbehilfe nicht für eine ärztliche Aufgabe.
"Aber es kann Einzelfälle geben, das ist zumindest meine persönliche Meinung, in denen es für einen Arzt gerechtfertigt erscheinen kann, einem Patienten beizustehen. Dann sollte es ihm möglich sein, Hilfe zu leisten." Auch der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Pedram Emami, plädiert im "Spiegel" für eine Überarbeitung der Berufsordnung. "Eine starre und apodiktische Lösung wie in der Vergangenheit kann nicht im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen sein", sagt Emami.
Abgeordnete des Bundestages wollen in der kommenden Woche fraktionsübergreifend nach Lösungen suchen. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach will Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Ein neues Gesetz müsse so klar sein, dass auch die Kammern es nicht umgehen könnten. "Die Frage, ob ein Arzt seinem Gewissen folgen darf, um schwerstkranken Menschen unter großem Leidensdruck zu helfen, darf nicht davon abhängig sein, wer gerade Präsident einer Ärztekammer ist", sagte Lauterbach dem "Spiegel".
Quelle: dts Nachrichtenagentur