Kassen mahnen mehr Qualität für Versorgung von Frühchen an
Archivmeldung vom 03.11.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDer Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat die Länder zur Einhaltung der neuen Qualitätsstandards bei der Versorgung von Frühchen aufgefordert. "Die Anhebung der Mindestmenge auf 25 rettet Leben", sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). "Wir haben kein Verständnis dafür, dass einige Bundesländer die Verbesserung der Frühchen-Versorgung verhindern wollen. Die Versorgung in Zentren mit nur wenigen Fällen pro Jahr gefährdet nachweislich die Gesundheit und das Leben von Frühgeborenen."
Vom 1. Januar 2024 an müssen Kliniken, die Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.259 Gramm behandeln, die Mindestmenge von 25 Fällen pro Jahr einhalten. Einige Länder wollen diese Regelung durch Ausnahmen umgehen. "Nimmt ein Zentrum weniger als alle zwei Wochen ein Frühgeborenes unter 1.250 Gramm auf, verfügt es über weniger Erfahrung und Routine als jene Zentren, in denen dies zwei- oder dreimal wöchentlich vorkommt", erklärte Pfeiffer. Das frühe Erkennen klinischer Anzeichen für schwerwiegende Komplikationen sei entscheidend für das Überleben des Kindes. "Das gelingt nur bei einschlägiger Erfahrung des gesamten Teams", mahnte die Kassen-Chefin.
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Manfred Lucha (Grüne), bekräftigte dagegen seinen Widerstand gegen die neuen Mindestmengen. "Ich möchte, dass alle Kliniken weiter versorgen können", sagte der Grünen-Politiker den Funke-Zeitungen. Dazu würden nun alle Handlungsspielräume ausgeschöpft - etwa durch Ausnahmegenehmigungen. "Gleichzeitig prüfen wir alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten, auch den Gang vors Bundesverfassungsgericht." Laut aktuellen Berechnungen des AOK-Bundesverbands würde die Anhebung der Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr dazu führen, dass bundesweit 13 Geburtsstationen keine Berechtigung zur weiteren Versorgung im kommenden Jahr erhielten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur