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Entscheidung über Trisomie-Bluttest als Kassenleistung verschoben

Archivmeldung vom 14.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hände: Babys sollten bei Mutter im Bett schlafen. Bild: pixelio.de, redsheep
Hände: Babys sollten bei Mutter im Bett schlafen. Bild: pixelio.de, redsheep

Das höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung hat seinen ursprünglich für diesen Donnerstag geplanten Beschluss darüber verschoben, ob der Bluttest auf Trisomie künftig von den Kassen bezahlt wird.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teilte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" auf Anfrage mit, aufgrund der Vielzahl und der komplexen Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen gebe es einen hohen Auswertungsbedarf. Den Beschluss werde der G-BA nun voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. September fassen. Der Bundesausschuss hatte im März unabhängig von der im Bundestag laufenden Debatte vorgeschlagen, dass der Trisomie-Bluttest künftig bei Risikoschwangerschaften von den Kassen bezahlt wird.

Er soll die Fruchtwasseruntersuchung oder die Biopsie der Plazenta ersetzen, die beide mit hohen Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind. In dem anschließend eingeleiteten Stellungnahmeverfahren hatten wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat und weitere Institutionen die Gelegenheit, die geplanten Änderungen fachlich zu beurteilen. Insbesondere Behindertenverbände sehen die Tests kritisch. Die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer, forderte den Bundesausschuss auf, zunächst keine Entscheidung zu treffen.

"Ich erwarte vom G-BA ein Moratorium für das derzeitige Verfahren, bis der Bundestag zu diesen Fragen entschieden hat", sagte Rüffer dem RND. "Es ist absurd, dass der G-BA einerseits den Bundestag aufgefordert hat, Grenzen und Bedingungen für molekulargenetische Testverfahren zu definieren, das laufende Verfahren aber dennoch durchzieht", kritisierte sie. Der Bundestag hatte sich im April auf Anregung einer parteiübergreifenden Abgeordneten-Gruppe in einer sogenannten Orientierungsdebatte erstmals mit der Problematik beschäftigt. Dabei zeichnete sich eine Mehrheit für eine Kostenübernahme ab. Gleichzeitig sprachen sich viele Abgeordnete dafür aus, die Beratung und Aufklärung der Eltern zu verbessern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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