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Wissenschaftliche Kommission lehnt Einheits-Gebührenordnung für Ärzte ab

Archivmeldung vom 28.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Arzt im Patientengespräch (Symbolbild)
Arzt im Patientengespräch (Symbolbild)

Bild: Ligamenta Wirbelsäulenzentrum / pixelio.de

Zum heute vorgelegten Bericht der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV): "Es ist eine gute Nachricht für das duale deutsche Gesundheitssystem, dass die Wissenschaftler keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen empfehlen."

Reuther weiter: "Denn angesichts der bestehenden Versicherungssysteme mit ihren sehr unterschiedlich gestalteten Vergütungsregeln würde sich durch eine erzwungene Zusammenlegung in der medizinischen Versorgung nichts zum Besseren, aber vieles zum Schlechteren verändern.

Nun gilt es, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel auch konkret umzusetzen, wonach sowohl die ambulante Honorarordnung in der GKV (EBM) als auch die Gebührenordnung der PKV (GOÄ) reformiert werden müssen. Zur Modernisierung der GOÄ liegt bereits ein umfassendes Konzept vor. Der gemeinsam von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag umfasst den neuesten Stand der Medizin, garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärkt die "sprechende Medizin", also die persönliche Zuwendung der Ärzte zu ihren Patienten. Im Interesse der Patienten und der Ärzte sollte der Gesetzgeber auf dieser guten Basis nun schnellstmöglich die Reform der GOÄ auf den Weg bringen.

Der Vorschlag der KOMV für eine 'partielle Harmonisierung' der ärztlichen 'Leistungslegendierung' ist offenkundig der Versuch eines Kompromisses nach kontroversen wissenschaftlichen Debatten in der Kommission. Dieses modelltheoretische Ergebnis eignet sich allerdings nicht für eine konkrete Umsetzung in die technische, juristische und medizinische Praxis der ärztlichen Vergütung. Es würde die Versorgung in Deutschland nicht verbessern."

Quelle: PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (ots)


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