Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wohl weiter auf Papier möglich
Archivmeldung vom 10.08.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) wird der Ärzteschaft voraussichtlich eine Verschiebung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zugestehen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Kassenkreise.
Demnach will der Verband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anbieten, dass Ärzte AUs erst ab dem 1. Juli 2021 digital an die Krankenkasse übermitteln müssen. Laut Gesetz hätten die Ärzte das bereits ab dem ersten Januar machen müssen.
Doch nachdem die KBV und ihre Landesvereinigungen in einem Brandbrief unter anderem die eAU schwer kritisiert hatten, hatte das Bundesgesundheitsministerium eine Verschiebung der Frist um bis zu neun Monate erlaubt. Allerdings muss der GKV-Spitzenverband einer solchen Regelung zustimmen.
Und die Krankenkassen hätten ein Interesse daran, dies nicht zu tun. Denn eine spätere eAU bedeutet, dass die Papier-AUs länger bleiben. Die sorgen bei vielen Kassen für einen hohen Arbeitsaufwand und damit für höhere Kosten. Entsprechend groß ist der Unmut vieler Kassen.
"Nun ist es ja nicht so, dass das unser Geld ist es ist das Geld unserer Versicherten.
Insofern ärgert es uns sehr, dass jetzt über die Übergangsfrist diskutiert wird", sagte etwa Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der Siemens Betriebskrankenkasse, dem "Handelsblatt". Deshalb will der GKV-Spitzenverband den Ärzten wohl auch nicht alle Wünsche erfüllen. Neben der Fristverlängerung um nur sechs Monate sollen Ärzte, die technisch bereits in der Lage sind, AUs elektronisch zu verschicken, dazu sofort verpflichtet werden. Sprich: Im ersten Halbjahr 2021 würden manche Patienten weiter ihre Papier-AU an die Krankenkasse schicken müssen, während das bei anderen der Arzt gleich digital erledigt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur