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Kindernarkosen beim Zahnarzt: Aus Wirtschaftlichkeitsgründen in Hamburg nicht mehr ausreichend möglich?

Archivmeldung vom 10.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bei vielen Kindern sind die Milchzähne so stark geschädigt, dass Kiefer und Gebiss nur mithilfe einer Operation in Vollnarkose saniert werden können. Bild: "obs/Anästhesie-Netz-Hamburg (ANH) e. V."
Bei vielen Kindern sind die Milchzähne so stark geschädigt, dass Kiefer und Gebiss nur mithilfe einer Operation in Vollnarkose saniert werden können. Bild: "obs/Anästhesie-Netz-Hamburg (ANH) e. V."

Etwa die Hälfte aller Kinder im Vorschulalter in Deutschland hat Karies an ihrem Milchgebiss. Bei vielen von ihnen sind die Milchzähne so stark geschädigt, dass Kiefer und Gebiss nur mithilfe einer Operation in Vollnarkose saniert werden können. Allein in Hamburg brauchen pro Woche etwa 100 Kinder eine solche OP, die in spezialisierten Kinderzahnarztpraxen zusammen mit ausgewählten niedergelassenen Anästhesisten mit dem Schwerpunkt Kindernarkosen durchgeführt wird. Seit Anfang 2014 ist aufgrund geänderter Regularien bei der Abrechnung ein verantwortungsvolles, sicheres, qualitätsorientiertes und wirtschaftliches Arbeiten nicht mehr möglich.

Dr. Matthias Lüthke vom Anästhesie-Netz-Hamburg (ANH) erklärt hierzu: "Kindernarkosen bei zahnärztlichen Behandlungen zählen leider nicht zu den 'besonders förderungswürdigen Leistungen' und werden daher nicht als Einzelleistungen extrabudgetär, sondern im Rahmen streng begrenzter Budgets vergütet. Das bedeutet, dass wir für eine Kindernarkose beim Zahnarzt deutlich weniger Honorar erhalten als für die gleiche Kindernarkose beim Kinderchirurgen, Haut- oder HNO-Arzt - obwohl gerade kleine Kinder mit massiver Karies keine einfachen Patienten sind."

In der Vergangenheit hat eine spezielle Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) diese Lücke in der Vergütung ausgeglichen. "Leider duldet die KVHH die bisherige Auslegung der Abrechnungsregularien nicht mehr. Nach einigen konstruktiven Gesprächsversuchen sind unsere Verhandlungen nun ins Stocken geraten", bedauert Lüthke. Es ist für das ANH daher absehbar, dass in den letzten Wochen des Quartals aus wirtschaftlichen Gründen kaum noch Narkosetermine für Zahnarzteingriffe bei Kleinkindern angeboten werden können. In den Praxen liegen bereits Infobriefe für die betroffenen Eltern aus.

"Eine Pauschale von 29 bis 49 Euro pro Fall und Quartal für den Anästhesisten, seine Anästhesieassistenz (ebenfalls Personal mit besonderer Qualifikation), seine Material- und Medikamentenkosten reicht bei Weitem nicht aus, die Kosten für eine solche Kindernarkose zu decken", mahnt auch Dr. Ingrid Heithorst vom ANH, "es droht ein dramatischer Versorgungsnotstand, denn auch die Zahnkliniken der Krankenhäuser, etwa die Zahnmedizinische Abteilung am Universitätskrankenhaus Eppendorf, können eine entsprechende Versorgung zeitnah ebenfalls nicht anbieten."

Quelle: Anästhesie-Netz-Hamburg (ANH) e. V. (ots)

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