Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern
Archivmeldung vom 06.02.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Saarland will Eltern, die ihre Kinder nicht zu Vorsorgeuntersuchungen bringen, das Kindergeld oder den Kinderzuschlag streichen
Zum besseren Kinderschutz gegen Misshandlung
und Verwahrlosung sollen Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis
zum 6. Lebensjahr gesetzliche Pflicht werden. Eltern, die dieser
Pflicht nicht nachkommen, soll das Kindergeld oder der Kinderzuschlag
gestrichen werden. Das sieht eine Bundesratsinitiative des Saarlandes
vor, wie Josef Hecken (CDU), Justizminister des Landes, der in
Frankfurt (Oder) erscheinenden "Märkischen Oderzeitung" sagte. Die "Häufung von eklatanten Fällen in jüngster
Zeit zwingt die Politik zum Handeln", sagte der Minister zur
Begründung. "Kindeswohl muss im Zweifel Vorrang haben vor
Elternrecht." Der Gesetzesentwurf soll im März Hecken zufolge in den
Bundesrat eingebracht werden. Mehrere Länder, darunter Brandenburg,
haben bereits Zustimmung signalisiert.
Quelle: Pressemitteilung "Märkischen Oderzeitung"